AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag zwischen Sandra Arndt Immobilien und dem Kunden kommt bereits mit Inanspruchnahme des Angebots durch Sandra Arndt Immobilien zustande. Mit der Entgegennahme eines Exposés durch Sandra Arndt Immobilien erkennt der Kunde den Nachweis des darin enthaltenen Objekts durch Sandra Arndt Immobilien an. Sofern der Kunde geltend macht, das Objekt bereits zuvor bereits gekannt zu haben, so muss er dies innerhalb von 5 Werktagen gegenüber Sandra Arndt Immobilien nachweisen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt. Spätere Angebote des Verkäufers an den Kunden bleiben auch bei einem veränderten Preis für den Kunden provisionspflichtig, wenn das Objekt ursprünglich von Sandra Arndt Immobilien nachgewiesen wurde. Der Provisionsanspruch ist auch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht. Schließt ein Dritter aufgrund vom Empfänger des Exposés weitergegebener Informationen über das Objekt den von Sandra Arndt Immobilien vermittelten Vertrag, so schuldet der Angebotsempfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

§ 2 Provision
Die Tätigkeit von Sandra Arndt Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages. Es gelten die jeweils vereinbarten Provisionssätze. Diese verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Anspruch auf Provision entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Die Provision ist sofort nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

§ 3 Eigentümerangaben
Sandra Arndt Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Sandra Arndt Immobilien nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Sandra Arndt Immobilien übernimmt durch Weitegabe dieser Informationen keine Haftung für deren Richtigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sandra Arndt Immobilien ständig über alle maßgeblichen Umstände und Veränderungen bezüglich des Vertragobjektes zu unterrichten.

§ 4 Grundbucheinsicht
Der Anbieter bevollmächtigt Sandra Arndt Immobilien sämtliche das Objekt betreffende behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches einzusehen, sowie Unterlagen und Auskünfte anzufordern.

§ 5 Haftung
Sandra Arndt Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sandra Arndt Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Sandra Arndt Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sandra Arndt Immobilien haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche Sandra Arndt Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden. Eine Gewähr für die durch Arndt Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von Sandra Arndt Immobilien ist ausgeschlossen.

§ 6 Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart.

Auftragnehmer
Sandra Arndt Immobilien
Sandra Arndt
Fuhlrottstr.32
42119 Wuppertal
Telefon: 0173-7046655
E-Mail: info@sandra-arndt.de
Inhaber:
Sandra Arndt